DTSA-Grundtauchschein

Nach Abschluss des Grundtauchscheinkurses soll der TauchschülerIn in Theorie und Praxis mit den Grundlagen des Sporttauchen vertraut sein. Die erworbenen Grundkenntnisse und -fertigkeiten sind zum sicheren Sporttauchen mit und ohne Gerät notwendig und bilden die Grundlage für die weiterführenden Kurse zum DTSA Bronze bis DTSA Gold.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 12 Jahre (bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich)
  • gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung

Theoretischer Teil:

  • Lerneinheiten: 6
  • Lehrinhalte:
    • Grundlagen für das Sporttauchen mit und ohne Gerät
  • Prüfungsinhalte:
    • Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST DTSA * Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten.

Praktischer Teil:

  • Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
    • 0.1 30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).
    • 0.2 25 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose.
    • 0.3 Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.
    • 0.4 20 Minuten (Zeit) Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500 Metern in verschiedenen Lagen oder der Nachweis Flossenschwimmabzeichen Bronze nicht älter als 3 Jahre.
    • 0.5 50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der zwischen 2 und 5 Meter Tiefe liegt, verbringen des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und anschließend 50 Meter transportieren.
    • 0.6 Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTG-Ausrüstung aus einer Höhe von ca. 0,5 Meter ins Wasser.
  • Übungen (mit DTG-Ausrüstung):
    • 1.1 In 2 bis 5 Meter Tiefe 50 Meter Streckentauchen, Atmung aus dem Hauptatemregler des Tauchpartners, einmal als Luftnehmer, einmal als Luftgeber.
    • 1.2 In 2 bis 5 Meter Tiefe Absetzen der Tauchermaske, 1 Minute Tauchen ohne Tauchermaske, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in dieser Tiefe und anschließend bei herausgenommenem Atemregler langsames Aufsteigen bis zur Wasseroberfläche unter stetigem Ablassen von Atemluft.
    • 1.3 In 2 bis 5 Meter Tiefe Austarieren durch Einblasen von Atemluft in das Taucherjacket und 3 Minuten verweilen im Schwebezustand unter Atmung aus dem DTG.
    • 1.4 10 Minuten Zeitschnorcheln in Brustlage mit DTG.
  • Erfolgskontrolle:
    • Der Ausbilder stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der TauchschülerIn das jeweilige Kursziel erreicht hat. Der Ausbilder bespricht mit dem TauchschülerIn regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.
  • Beurkundung:
    • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs ist der offizielle VDST- Einkleber für den Taucherpass.

DTSA-Bronze / DTSA*

Der TauchschülerIn soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens VDST-CMAS-Taucher**) geführt werden, sicher teilnehmen können.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 14 Jahre (bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern) erforderlich.
  • Ausbildungsstufe: Keine
  • Anzahl der Pflichttauchgänge: Keine S
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
  • Sonderregelungen:
    • Maximal ein Tauchgang darf in einem Indoorzentrum durchgeführt werden
    • Pro Tag dürfen nicht mehr als 3 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.
    • Bei Vorlage des DTSA Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum DTSA Grundtauchschein und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 15 Monate liegen.
    • Bei Vorlage des VDST-KTSA Gold (***) entfallen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät.
    • Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 3 Jahre liegen.

Theoretischer Teil

  • Lerneinheiten: 6
  • Lehrinhalte:
    • Tauchphysik
    • Tauchmedizin
    • Tauchpraxis
    • Tauchausrüstung
    • Umwelt und kulturelle Belange
  • Prüfungsinhalte:
    • Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten.

Praktischer Teil

  • Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
    • 0.1 30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Meter).
    • 0.2 25 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose.
    • 0.3 Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.
    • 0.4 20 Minuten (Zeit) Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500 Metern in verschiedenen Lagen oder der Nachweis Flossenschwimmabzeichen Bronze nicht älter als 3 Jahre.
    • 0.5 50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 2 bis 5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 50 Meter an der Wasseroberfläche.
    • 0.6 Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTG-Ausrüstung aus einer Höhe von ca. 0,5 Meter ins Wasser.
  • Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):
  • 1.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer.
    • 1.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der Ausrüstung vor dem Tauchgang und Versorgen der Ausrüstung nach dem Tauchgang.
    • 1.2 Atemregler aus dem Mund nehmen, auf den Zweitatemregler wechseln und wieder zurück.
    • 1.3 Absetzen, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in 5 Meter Tiefe.
  • 2.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer
    • 2.1 10 Minuten Schnorcheln an der Wasseroberfläche in kompletter Ausrüstung.
    • 2.2 Orientierung: einfache Unterwasser-Navigation (z.B.: auf Anfrage des Prüfers kann die Richtung des Rückweges bestimmt werden).
    • 2.3 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen aus maximal10 Meter Tiefe im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von drei Minuten auf 5 Meter Tiefe.
  • 3.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer
    • 3.1 Transportieren des „verunfallten“ Tauchpartners an die Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot und anschließend an Land bzw. an Bord.
    • 3.2 Demonstrieren der stabilen Seitenlage und der Schocklage.
    • 3.3 Aufzählen der nachfolgenden Maßnahmen, um die Rettungskette in Gang zu setzen.
  • 4.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer
    • 4.1 Tarieren in drei unterschiedlichen Tiefen mit Hilfe der Atmung über die Lunge und bei Bedarf mit dem Inflator.
    • 4.2 Geben von und Reagieren auf 5 Unterwasserpflichtzeichen.
    • 4.3 Herausnehmen des Atemreglers in maximal 5 Meter Entfernung zum Tauchpartner, Hintauchen zum Tauchpartner, „Luftnot“ Zeichen geben, Hauptatemregler des Tauchpartners nehmen, positionieren und Tauchgang 5 Minuten unter Atmung aus dem Hauptatemregler fortsetzen (einmal als Luftnehmer, einmal als Luftgeber).
    • 4.4 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen am Hauptatemregler des Tauchpartners aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im freien Wasser bis auf 5 Meter mit deutlichem Stopp und dann langsam an die Wasseroberfläche.
  • 5.0 Tauchgang: Mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer.
    • Tauchgang unter erschwerten Bedingungen z.B. Tiefe zwischen 15 und 25 Meter, Nachttauchen, Tauchen vom Boot Strömungstauchen, Tauchen bei schlechter Sicht oder Setzen einer Boje am Ende des Tauchgangs auf rund 10m Tiefe mittels Spool.
  • Erfolgskontrolle:
    • Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der TauchschülerIn das jeweilige Kursziel erreicht hat. Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.
  • Beurkundung:
    • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung, ein offizieller VDST- Einkleber für den Taucherpass und eine VDST-CMAS ID – Karte.

DTSA-Silber/ DTSA**

Der TauchschülerIn soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses sollen Tauchgänge sicher geplant und durchgeführt werden können.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre (bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern) erforderlich.
  • Ausbildungsstufe: DTSA *, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste.
  • Anzahl der Pflichttauchgänge: nach Abschluss der Brevetierung zum DTSA** muss der TauchschülerIn 25 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 15 – 25 Meter Tiefe.
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
  • AK „Orientierung beim Tauchen“
  • AK „Gruppenführung“
  • SK „Meeresbiologie“ und „Süßwasserbiologie“ werden empfohlen
  • AK HLW oder ein HLW-Kurs von Mitgliedsorganisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe nicht älter als 1 Jahr
  • Sonderregelungen:
    • Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.
    • Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA** entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA ** nicht mehr als 3 Jahre liegen.

Theoretischer Teil

  • Lerneinheiten: 6
  • Lehrinhalte:
    • Tauchphysik
    • Tauchmedizin
    • Tauchpraxis
    • Tauchausrüstung
    • Umwelt und kulturelle Belange
  • Prüfungsinhalte:
    • Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten.

Praktischer Teil

  • Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
    • 0.1 45 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Meter).
    • 0.2 30 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 25 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose.
    • 0.3 7,5 Meter Tieftauchen im Freiwasser.
    • 0.4 40 Minuten (Zeit) Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 1.000 Metern, davon je 10 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse oder der Nachweis Flossenschwimmabzeichen Bronze nicht älter als 3 Jahre.
    • 0.5 100 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 100 Meter an der Wasseroberfläche, je 50 Meter mit unterschiedlichen Transportgriffen. .
    • 0.6 Regelgerechtes Springen mit kompletter DTG-Tauchausrüstung, aber ohne Jacket mit DTG, aus einer Höhe von 0,5 Meter ins Wasser, dort korrektes Anlegen des Jacket mit DTG an der Wasseroberfläche.
  • Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):
  • 1.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer
    • 1.1 Deutliches Geben von 3 Unterwasserzusatzzeichen, die auf einer unter Wasser vorgehaltenen Schreibtafel im Wortlaut geschrieben stehen.
    • 1.2 Einhalten eines Abstandes zum Grund von 1 bis 2 Metern bei mehrfach wechselnden Tiefen, so dass kein Sediment aufgewirbelt wird. Sich tarriert über einem fixen Punkt in waagrechter Wasserlage halten mit ca. 1 Meter Abstand (je nach Sicht), ca. 30 Sekunden danach weiter tauchen.
    • 1.3 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung im freien Wasser bis auf 6 Meter Tiefe mit einem deutlichen Stopp auf 9 Meter Tiefe. Nachtarieren mit dem Mund ist zulässig.
  • 2.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer
    • 2.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter Wechselatmung aus dem Atemregler des Bewerbers aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von 3 Minuten auf 5 Meter Tiefe.
    • 2.2 15 Minuten Schwimmen mit vollständiger DTG-Ausrüstung in wechselnden Lagen mit Augenmerk auf das Flossenschwimmen in Rückenlage, ohne Verwendung des Schnorchels und bei selbstständigem Orientieren.
  • 3.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer
    • 3.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der eigenen Ausrüstung und der des Tauchpartners vor dem Tauchgang und Versorgen der eigenen und der Ausrüstung des Tauchpartners nach dem Tauchgang.
    • 3.2 Vollständiges Öffnen und Schließen des Bleigurtes bzw. Herausnehmen und Wiedereinsetzen der Bleitaschen mit Taucherhandschuhen unter Wasser.
    • 3.3 Nach 10 Minuten Aufsteigen bis an die Wasseroberfläche, Anpeilen eines Punktes in etwa 100 Meter Entfernung mit dem Taucherkompass und Antauchen des Punktes in 3 bis 5 Meter Tiefe bei einer Querabweichung von höchstens 10 Meter.
  • 4.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer
    • 4.1 Vorbereiten, Führen und Nachbereiten des gesamten Tauchganges als Tagtauchgang (unter normalen Bedingungen). Der Mittaucher soll als „wenig erfahren“ betrachtet werden. Entsprechend muss bei der Vorbereitung, Führung und Nachbereitung gehandelt werden.
    • 4.2 Simulation einer Vereisung oder Defekt am Hauptatemregler (Der Anwärter schließt im Flachbereich selbst das Ventil seines Hauptatemreglers und steigt auf den Zweitatemregler um. Nach Beendigung der Übung zurückwechseln auf den Hauptatemregler. Im Warmwasser bei nur einem Ventil mit einer ersten Stufe wird das Erreichen des Handrades und der Atemreglerwechsel geübt).
    • 4.3 Setzen einer Boje am Ende des Tauchgangs auf rund 10m Tiefe mittels Spool. Die Tauchgruppe steigt kontrolliert an dieser Orientierung auf und hält einen Sicherheitsstopp von 3 min auf 5m.
  • 5.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer
    • 5.1 Transportieren des „verunfallten“ Tauchpartners aus 12 Meter Tiefe auf 5 Meter und dann langsam an die Wasseroberfläche, an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot (wenigstens 50 Meter) und anschließend an Land bzw. an Bord.
    • 5.2 Demonstrieren und Erläutern der Einhelfer-Methode.
    • 5.3 Demonstrieren und Erläutern der stabilen Seitenlage und der Schocklage.
    • 5.4 Erstellen eines Tauchgangprotokolls (Zusammenstellung aller wichtigen Daten des „Unfalltauchganges“ für den Notarzt).
  • Erfolgskontrolle:
    • Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der TauchschülerIn das jeweilige Kursziel erreicht hat. Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.
  • Beurkundung:
    • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung, ein offizieller VDST- Einkleber für den Taucherpass und eine VDST-CMAS ID – Karte.

DTSA-Gold/ DTSA***

Der TauchschülerIn soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Organisation und Führung von Tauchgängen unter erschwerten Bedingungen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses sollen Tauchgänge unter erschwerten Bedingungen und auch einfache Tauchgänge mit unerfahrenen Tauchern sicher geplant und durchgeführt werden können.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildungsstufe: DTSA **, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste.
  • Anzahl der Pflichttauchgänge: nach Abschluss der Brevetierung zum DTSA*** muss der TauchschülerIn 65 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 Tauchgänge auf 30 bis 40 Meter Tiefe.
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
  • AK „Tauchsicherheit & Rettung“
  • AK „Nachttauchen“, alternativ SK “Problemlösungen beim Tauchen“
  • SK „Trockentauchen“, „Strömungstauchen“, „Wracktauchen“, „Eistauchen“ und „Sporttauchen in Meeresgrotten“ werden empfohlen
  • AK HLW oder ein HLW-Kurs von Mitgliedsorganisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe nicht älter als 1 Jahr
  • Sonderregelungen:
    • Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.
    • Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA *** nicht mehr als 3 Jahre liegen.
    • Bei Bewerbern ab 55 Jahre werden die ABC Übungen auf Level DTSA** geprüft. Die Gerätetauchgänge bleiben unberührt.

Theoretischer Teil

  • Lerneinheiten: 6
  • Lehrinhalte:
    • Tauchphysik
    • Tauchmedizin
    • Tauchpraxis
    • Tauchausrüstung
    • Umwelt und kulturelle Belange
  • Prüfungsinhalte:
    • Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten.

Praktischer Teil

  • Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
    • 0.1 60 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Meter).
    • 0.2 45 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 40 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose.
    • 0.3 10 Meter Tieftauchen im Freiwasser.
    • 0.4 60 Minuten (Zeit) Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 1.500 Metern, davon je 15 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse oder der Nachweis Flossenschwimmabzeichen Bronze nicht älter als 3 Jahre.
    • 0.5 150 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 7,5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 150 Meter an der Wasseroberfläche, je 50 Meter mit unterschiedlichen Transportgriffen.
    • 0.6 Befestigen einer Leine mittels Palstek an einem Gegenstand, der auf 5 Meter Tiefe liegt.
  • Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):
  • 1.0 Tauchgang: 20-40 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer
    • 1.1 Als Gruppenführer Durchsetzten eines Abstandes aller Mittaucher zum Grund von 1 bis 2 Meter bei mehrfach wechselnden Tiefen, so dass kein Sediment aufgewirbelt wird.
    • 1.2 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung aus 20 Meter Tiefe im freien Wasser bis auf 3 Meter Tiefe mit einem deutlichen Stopp auf 9 Meter Tiefe, einem Stopp von einer Minute auf 6 Meter Tiefe und von 3 Minuten auf 3 Meter Tiefe. Nachtarieren mit dem Mund ist zulässig.
  • 2.0 Tauchgang: 20-40 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer
    • 2.1 Als Gruppenführer abgeben des Hauptatemreglers an einen Mittaucher in 20 Meter Tiefe, der Gruppenführer wechselt auf den Zweitatemregler und anschließend geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen mit der gesamten Tauchgruppe im freien Wasser bis auf 6 Meter. Danach hinauflassen einer Boje mittels Spool an die Wasseroberfläche. Fortsetzen des Aufstieges bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von 3 Minuten auf 3 Meter Tiefe.
    • 2.2 Als Gruppenführer 20 Minuten Zeitschnorcheln mit vollständiger DTG-Ausrüstung in beliebiger Lage.
  • 3.0 Tauchgang: 20-40 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer
    • 3.1 Als Gruppenführer vor dem Tauchgang korrektes Ausrüsten und Funktionstests bei der gesamten Gruppe.
    • 3.2 Als Gruppenführer Setzen einer Taucherboje zu Beginn des Tauchganges in 20 Meter Tiefe und Einholen der Taucherboje zum Ende des Tauchganges.
    • 3.3 Simulation einer Vereisung oder Defekt am Hauptatemregler (Der Anwärter schließt im Flachbereich selbst das Ventil seines Hauptatemreglers und steigt auf den Zweitatemregler um. Nach Beendigung der Übung zurückwechseln auf den Hauptatemregler. Im Warmwasser bei nur einem Ventil mit einer ersten Stufe wird das Erreichen des Handrades und der Atemreglerwechsel geübt).
    • 3.4 Als Gruppenführer Wiederfinden der Taucherboje zum Ende des Tauchganges durch richtiges Orientieren beim Tauchen oder Auftauchen an die Wasseroberfläche, Anpeilen und Antauchen im Flachwasser, wenn die Boje nicht wieder gefunden wurde.
  • 4.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer
    • 4.1 Vorbereiten, Führen und Nachbereiten des gesamten Tauchganges als Nachttauchgang (unter sonst normalen Bedingungen).
  • 5.0 Tauchgang: 20-40 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 3 Taucher und Tauchlehrer
    • 5.1 Als Gruppenführer Transportieren des „verunfallten“ Tauchpartners aus 15 Meter Tiefe auf 5 Meter und dann langsam an die Wasseroberfläche, an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot (wenigstens 100 Meter) und anschließend an Land bzw. an Bord.
    • 5.2 Demonstrieren und Erläutern der Einhelfer-Methode.
    • 5.3 Demonstrieren und Erläutern der stabilen Seitenlage und der Schocklage.
    • 5.4 Erstellen eines Notfallplanes für den Tauchplatz vor dem Tauchgang und Einweisung der Mittaucher.
  • Erfolgskontrolle:
    • Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der TauchschülerIn das jeweilige Kursziel erreicht hat. Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.
  • Beurkundung:
    • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung, ein offizieller VDST- Einkleber für den Taucherpass und eine VDST-CMAS ID – Karte.