AK Orientierung beim Tauchen

Der TauchschülerIn soll in die Lage versetzt werden, während des Tauchganges seinen Tauchkurs und Standort zu bestimmen und sicher zum Ausgangspunkt des Tauchganges zurückfinden. Nach Abschluss des Kurses soll der TauchschülerIn natürliche Hilfsmittel zur Orientierung kennen und anwenden können, technische Hilfsmittel zur Orientierung kennen und anwenden können und Tauchgänge mittels dieser Hilfsmittel sicher beherrschen können.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 14 Jahre (bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern) erforderlich.
  • Ausbildungsstufe: DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste
  • Anzahl der Pflichttauchgänge: 10
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung

Theoretischer Teil:

  • Lerneinheiten: 3
  • Lehrinhalte:
    • Natürliche Orientierungshilfen (z.B. Tiefenlinien, Bewuchs, Bodenbeschaffenheit, Lichteinfall)
    • Technische Orientierungshilfen, insbesondere Kompass (Prinzip, Bauform, Handhabung)
    • Beurteilung aller Orientierungshilfen nach Wert, Wichtigkeit und Einsatz
    • Verhalten und Maßnahmen bei Verlust der Orientierung
    • Orientierung als Aufgabe der Tauchgruppe
    • Orientierung bei Nachttauchgängen

Praktischer Teil:

  • Anzahl der Tauchgänge: 4
  • Die Tauchgänge können von Land oder vom Boot aus durchgeführt werden.
  • Sie sollen nur kurze Zeit (etwa 15 Minuten) dauern, um den Lerneffekt durch Häufigkeit zu erhöhen.
  • Die ersten Tauchgänge sollen ohne technische Orientierungshilfen durchgeführt werden und zum Einprägen der natürlichen Gegebenheiten dienen.
  • Die nachfolgenden Tauchgänge sollen Übungen zur technischen Orientierung enthalten.
  • Es soll folgendes geübt werden:
    • Einhalten eines vorgegebenen Kurses
    • Wieder finden der Einstiegsstelle
    • Orientierung mit Kompass ohne Sichtkontakt zum Gewässerboden
    • Orientierung durch die gesamte Tauchgruppe mit Kursverantwortung für jeden Teilnehmer
  • Erfolgskontrolle:
    • Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im theoretischen Teil in Form von Lehrgesprächen und im praktischen Teil durch zielorientierte Beobachtung
  • Beurkundung:
    • Nachweis über die Teilnahme an dem AK ist der offizielle VDST Aufbaukurs-Einkleber für den Tauchpass und die VDST-CMAS AK-Karte.

AK Gruppenführung

Der TauchschülerIn soll in Theorie und Praxis mit den Grundelementen der Gruppenführung und deren Zusammenwirken vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll der TauchschülerIn die Grundelemente der Gruppenführung kennen, Erfahrungen über deren Zusammenwirken innerhalb der Tauchgruppe besitzen, Gruppenmitglieder einschätzen können, auf die Gruppenmitglieder eingehen können, die Kommunikation innerhalb von Tauchgruppen sicherstellen können, Tauchgruppen über und unter Wasser absichern können, die Aufgaben der Sicherungsgruppe kennen.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 14 Jahre (bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern) erforderlich.
  • Ausbildungsstufe: DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste
  • Anzahl der Pflichttauchgänge: 15
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung

Theoretischer Teil:

  • Lerneinheiten: 4
  • Lehrinhalte:
    • Techniken zur Führung über und unter Wasser
    • Elemente der Gruppenführung
    • Kommunikation in der Gruppe
    • Eingehen auf die Gruppenteilnehmer
    • Briefing und Nachbriefing
    • Beobachten, Entscheiden und Reagieren bei Vorkommnissen
    • Orientierung als Sicherheitselement
    • Rolle der Orientierung bei der Gruppenführung
    • Aufgaben der Sicherungsgruppe an Land oder an Bord
    • Führen von Tauchgangslisten

Praktischer Teil

  • Anzahl der Praxismodule: 4
  • Die Tauchgänge sollen als gezielte praktische Übungen die Theorie untermauern und dem TauchschülerIn Gelegenheit bieten, diese unter Anleitung anzuwenden. Die Tauchgänge sollen in 3-er bis maximal 5-er-Gruppen durchgeführt werden. Bei jedem Tauchgang wird eine Sicherungsgruppe eingeteilt, um auch diese Aufgabe ständig zu üben.
  • Es sollen folgenden Aspekte der Gruppenführung geübt werden:
    • Organisation der Tauchgruppe
    • Durchführung der Briefings
    • Lernen, wie die Verantwortung für eine Gruppe getragen werden kann
    • Kennenlernen von Verhaltensweisen, mit denen Gruppen geführt werden können
    • Beobachten der Gruppe im Wasser
    • Erfassen von Vorgängen beim Tauchen innerhalb der Gruppe
    • Lernen, auch kleinen Vorkommnissen die nötige Aufmerksamkeit zu schenken
    • Treffen, Mitteilen und schnelles Umsetzen von Entscheidungen in Richtung Sicherheit
    • Setzen und Absichern einer Signalboje
    • Ansprechen von Vorgängen während des Tauchganges beim Nachbriefing
    • Nachbriefing: Im Nachbriefing wird der abgelaufene Tauchgang analysiert. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf den Punkten, die in der Theorie besprochen wurden und die durch die Praxis vertieft werden sollen.

Erfolgskontrolle:

  • Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im theoretischen Teil in Form von Lehrgesprächen und im praktischen Teil durch zielorientierte Beobachtung

Beurkundung:

  • Nachweis über die Teilnahme an dem AK ist der offizielle VDST Aufbaukurs-Einkleber für den Tauchpass und die VDST-CMAS AK-Karte.

AK Tauchsicherheit & Rettung

Der TauchschülerIn soll in Theorie und Praxis mit der vorbeugenden Unfallvermeidung und den bei einem Tauchunfall zu ergreifenden Maßnahmen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll der TauchschülerIn sich der besonderen Bedeutung einer vorbeugenden Unfallvermeidung bewusst sein, Tauchgänge so durchführen können, dass Situationen, die zu Problemen oder gar Unfällen bei sich selbst oder bei Mittauchern führen könnten, soweit möglich bereits im Ansatz vermieden werden, Unfallsituationen beherrschen, Rettungs-, Berge- und Transporttechniken im Wasser und an Land durchführen können, Erste-Hilfe- und Reanimationstechniken anwenden können, den effizienten Rettungs- und Signalmitteleinsatz kennen, die Rettungskette kennen und einleiten können.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 14 Jahre (bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern) erforderlich.
  • Ausbildungsstufe: DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste
  • Anzahl der Pflichttauchgänge: 30
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung

Theoretischer Teil:

  • Lerneinheiten: 4
  • Lehrinhalte:
    • Vermeiden von Unfällen durch Ausschalten von Risikosituationen
    • Erkennen und Beurteilen von Unfallsituationen
    • Rettungs-, Berge- und Transporttechniken
    • Erste-Hilfe-Maßnahmen
    • Reanimation
    • Notfallkoffer
    • Rettungs- und Signalmaterial
    • Rettungskette
    • Tauchgangs- und Unfallprotokoll

Praktischer Teil

  • Anzahl der Praxismodule: 6 (nur zum Teil Tauchgänge)
  • Die Praxismodule sollen mit ABC-Ausrüstung im flachen Wasser mit einfachen Berge- und Transportübungen beginnen und sich bis zur Demonstration der gesamten Rettungskette steigern.
  • Dabei sollen folgende Zwischenfälle (Rettungssituationen) simuliert werden:
    • Taucher in Panik
    • Hilfeleistung für einen „erschöpften, verletzten, bewusstlosen“ Taucher an der Wasseroberfläche
    • Hilfeleistung für einen „erschöpften, verletzten, bewusstlosen“ Taucher unter Wasser
    • Rettung und Transport eines „verunfallten“ Tauchers an Land
    • Rettung und Transport eines „verunfallten“ Tauchers in ein Boot
    • Diagnose von Krankheitssymptomen
    • Erste-Hilfe-Maßnahmen bis hin zur Reanimation
    • Auslösen der Rettungskette

Erfolgskontrolle:

  • Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im theoretischen Teil in Form von Lehrgesprächen und im praktischen Teil durch zielorientierte Beobachtung

Beurkundung:

  • Nachweis über die Teilnahme an dem AK ist der offizielle VDST Aufbaukurs-Einkleber für den Tauchpass und die VDST-CMAS AK-Karte.

AK Nachttauchen

Der TauchschülerIn soll in Theorie und Praxis mit der sicheren Planung, Vorbereitung und Durchführung von Nachttauchgängen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll der TauchschülerIn als sicherer Mittaucher einer Gruppe die besonderen Probleme und Gefahren bei Nachttauchgängen beherrschen können, die richtige Ausrüstung für Nachttauchgänge zusammenstellen können, Orientierungshilfen bei Nacht nutzen können, sich im Hinblick auf den Umgang mit dem Tauchpartner vor, während und nach dem Tauchgang korrekt verhalten können.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 14 Jahre (bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern) erforderlich.
  • Ausbildungsstufe: DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste
  • Anzahl der Pflichttauchgänge: 25
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
  • Kenntnisse in der UW-Navigation, am besten durch die Teilnahme an dem AK Orientierung beim Tauchen

Theoretischer Teil:

  • Lerneinheiten: 2
  • Lehrinhalte:
    • Auswahl und Bewertung von Nachttauchplätzen
    • Tauchgangplanung und -vorbereitung
    • Nachttauchausrüstung, insbesondere Lampentechnik (Lichtstärke, Brenndauer, Anzahl, Leuchtstäbe)
    • Veränderte Bedingungen bei Nachttauchgängen
    • Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Markieren der Ausstiegsstelle, UW-Nachtzeichen)
    • Notfallplanung
    • Hilfsmittel für die UW-Orientierung
    • Nachttauchgänge vom Boot aus
    • Biologische Besonderheiten bei Nachttauchgängen •
    • Gewässerschutz

Praktischer Teil

  • Anzahl der Tauchgänge: 2
  • Die Tauchgänge sollen vorzugsweise von Land (in strömungsfreiem Wasser bei maximal 15 Meter Tiefe) ausdurchgeführt werden. Der erste Tauchgang soll in sicherem und seichtem Ufergebiet ohne bzw. mit wenig Bewuchs (Pflanzen, Korallen) sowie bei Sonnenuntergang beginnen.
  • Der zweite Tauchgang soll am nächsten Tag bei Dunkelheit beginnen und bereits selbständiges Handeln der KursteilnehmerInnen beinhalten.
  • Bei den Tauchgängen soll folgendes geübt werden:
    • Auswahl des Tauchplatzes, Uferverhältnisse, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten
    • Planung von Nachttauchgängen vor Ort
    • Sicherheitsvorkehrungen entsprechend der theoretischen Vorbereitung
    • Orientieren (Kompass, Gelände, Mond, Lichtsignale)

Erfolgskontrolle:

  • Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im theoretischen Teil in Form von Lehrgesprächen und im praktischen Teil durch zielorientierte Beobachtung

Beurkundung:

  • Nachweis über die Teilnahme an dem AK ist der offizielle VDST Aufbaukurs-Einkleber für den Tauchpass und die VDST-CMAS AK-Karte.